Qualitätsmanagement in der Ladungssicherung

Checkliste für die Kontrolle der Ladungssicherung / wichtig fürs Qualitätsmanagement

In der Theorie wissen die meisten, dass in der Ladungssicherung und damit auch im Straßenverkehrsrecht die unterschiedlichsten Gesetze einzuhalten sind. Doch wie sieht es in der Praxis aus? Wie können die Themen Recht und Qualitätsmanagement in der Ladungssicherung zusammenspielen?

Gezielt wird dieses Thema in der VDI-Richtlinie 2700 Blatt 5 „Qualitätsmanagement-Systeme“ behandelt. Hier gehen wir auf die Themen ein.

Die VDI-Richtlinie 2700

Die Straßenverkehrsordnung verlangt eine sichere Verladung gegen herabfallen, umfallen, verrutschen, umherrollen, außerdem Lärmvermeidung der Ladung. Und das bei üblicher Verkehrsbeeinflussung wie etwa Notbremsen und schlechte Wegstrecken. Da eine umfassende Beschreibung aller Sicherungsmöglichkeiten die StVO sprengen würde, verweist dieses Gesetz auf die „gängigen Regeln der Technik“. Durch Unmengen von Urteilen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, wurden VDI-Richtlinien sowie DIN-Normen als diese bestätigt.

Die VDI-Richtlinien 2700 ff mit dem Arbeitstitel „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ sind eine Mischung aus theoretischen Grundlagen und praktischen Hinweisen und bilden das Regelwerk zur Ermittlung, Bewertung und Durchführung von ausreichenden Ladungssicherungsmaßnahmen.

Qualitätsmanagement in der Ladungssicherung

Ordnungsgemäße und rechtssichere Ladungssicherung ist ein Qualitätsmerkmal des Gütertransports und soll ungeachtet der rechtlichen Verpflichtungen dafür Sorge tragen, dass durch Maßnahmen zur Ladungssicherung die eigenen Qualitätsziele erreicht werden.

Blatt 5 der VDI Richtlinie wendet sich gleichermaßen an zertifizierte Unternehmen als auch an Unternehmen, die aufgrund anderer Qualitätssicherungsvereinbarungen die Ladungssicherung umfassender betreiben wollen. Hierbei wird die Ladungssicherung als ein eigenständiger Prozess beschrieben, der natürlich in die vorhandene Prozesslandschaft ohne Probleme integriert werden kann. Die Richtlinie gilt auch zur Kontrolle der getroffenen Maßnahmen und richtet sich an alle am Prozess „Ladungssicherung“ beteiligten Personen.

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung von Absender und Beförderer sind übergreifend und werden daher abstrahiert in der Richtlinie behandelt. Wichtig ist dabei, dass die Verantwortung zur Ladungssicherung nicht einfach an Dritte delegiert werden kann. Beauftragte Personen und auch Dienstleister müssen die Regeln der Ladungssicherung ebenfalls kennen und durch den Unternehmer überwacht werden.

Organisation ist alles

Der Unternehmer muss Strukturen schaffen, anhand derer die Verantwortlichkeiten innerhalb seines Unternehmens lückenlos und klar geregelt sind. Das Ganze kann z.B. in einem Organisationsplan, durch die Zuweisung von Stellen bzw. Personen und deren Aufgaben geregelt sein.

Die für die Ladungssicherung benannte Person muss auch entsprechende Befugnisse haben. So muss die Person z.B. die Entscheidung treffen dürfen, dass ein schlecht beladener LKW den Betriebshof so nicht verlässt. Darf sie es nicht, kann diese Person rechtlich betrachtet nicht die Verantwortung als Verlader übernehmen.

Struktur des Prozesses

Beim Aufbau des Prozesses geht man von vier wesentlichen Punkten aus:

• Die Art und Beschaffenheit der Ladung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Sicherungsmaßnahmen hat. Beispielhaft spricht das Blatt 5 von Schüttgütern, Einzelgütern oder Flüssigkeiten. Dabei sind die Beschaffenheit wie etwa Gewicht, Schwerpunktlage und Festigkeit zu beachten.

• Bei der Auswahl des Fahrzeuges müssen Punkte wie Nutz- und Achslast, Aufnahmemöglichkeit des Ladeguts, Lastverteilungsplan, Art der Ladefläche zur Ermittlung der Reibbeiwerte, Anzahl und Kraftaufnahme der Zurrpunkte und auch die spezifischen Belastbarkeiten des Fahrzeugs/Aufbau berücksichtigt werden.

• Welche Hilfsmittel können genutzt werden? Diese werden in weiteren Richtlinien und Normen geregelt. Kann das geplante Hilfsmittel am Ladegut befestigt/genutzt werden? Sind die Hilfsmittel beschädigt, dürfen diese fast immer nicht mehr genutzt werden und haben die sogenannte Ablegereife erreicht.

• Als letzter Punkt das Personal: Hier ist es wichtig, dass die beauftragten und verantwortlichen Personen physisch und psychisch in der Lage sind, die Ladungssicherung durchzuführen.

Sie müssen ausreichende Kenntnisse besitzen, die Sie dem Unternehmer auch nachweisen müssen. Sie müssen sich sicher sein, dass die Personen die übertragenen Aufgaben zuverlässig durchführen. Dazu muss eine Qualifikationsliste vorhanden sein, aus der hervorgeht, welcher Mitarbeiter mit welcher Aufgabe betraut wurde. Wie in der ISO 9001 gefordert, muss auch hier der Unternehmer dafür Sorge tragen, dass die beauftragten Personen geschult sind.

Das Ganze hat spätestens alle drei Jahre stattzufinden, und dabei sind Punkte enthalten wie rechtliche Verantwortung, physikalische Grundlagen, die Beschaffenheit der Ladung und Ladungssicherung. Des Weiteren hat mit den beauftragen Personen regelmäßig ein Austausch stattzufinden.

Kontrolle und Dokumentation

Vor Abfahrt muss die Ladungssicherung durch den Fahrzeugführer kontrolliert werden. Auch muss er während des Transportes regelmäßig die Ladung kontrollieren. Die Beladung und Sicherung muss in den Transportunterlagen dokumentiert werden.

Zudem muss die verantwortliche Person (Verlader/Leiter der Ladearbeiten) monatlich die operativ durchführenden Einheiten (Belader / Fahrzeugführer / Verkehre) auf ausreichend durchgeführte Ladungssicherung kontrollieren. Dabei ist es zwingend erforderlich, auch positive Kontrollen zu dokumentieren. Dazu gibt es ein Urteil des OLG Bamberg (Beschluss vom 12.06.2013 – 2 Ss OWi 659/13).

Integration in vorhandene Qualitätssysteme

Analog zur Norm 9001 ist auch hier bei den Verfahrens-, Prozess- und/oder Arbeitsanweisungen auf die Formalien zu achten. Revisionsstände, Seitenanzahl sowie z.B. Zweck und Titel dürfen nicht fehlen. Denken Sie zudem daran, die Vorgehensweisen bei Abweichungen sowie die zuständigen Personen festzulegen.

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