Für die Produktion von Zurrmitteln gilt in Europa in der Regel die EN 12195 mit den Teilen 2 bis 4. Was die Anwendung der Zurrmittel angeht, gilt die Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1. Diese ist nun endlich nach vielen Jahren der Überarbeitung final und mit kleinen Änderungen veröffentlicht worden.

VDI-Richtlinie 2700 Blatt 3.1 – das sind die Änderungen
Eigentlich gibt es nur drei Konkretisierungen in der neuen Richtlinie:
- Zurrgurte dürfen nun auch offiziell abgeschnitten/gekürzt werden. Die Hersteller lassen dies bereits seit einigen Jahren zu. Denn Zurrgurte werden in Tausenden an Metern produziert, eingefärbt und dann in die Längen geschnitten, die der Anwender/Kunde haben möchte. Dies hat auf die Kräfte keinerlei Einfluss. Daher ist es nur logisch, dass dies in der Richtlinie nun auch zugelassen wurde. Also: Abschneiden der Gurte ist zulässig. Damit das Gurtband nicht weiter aufdröselt, ist mein Tipp, das Ende mit dem Feuerzeug etc. einfach etwas zu erwärmen.
- Oft wird diskutiert, ob eine Hebeschlaufe – umgangssprachlich Schlupf genannt – in der Ladungssicherung verwendet werden darf. Schließlich ist die Nutzung von Ladungssicherungsmitteln beim Heben strikt verboten. In einem Hebemittel versteckt sich eine siebenfache Sicherheit, während wir in der Ladungssicherung maximal dreifache Sicherheit haben müssen. Gerne wird diese Hebeschlaufe beim Herstellen eines Kopflashing genutzt. Die Nutzung eines Hebemittels ist nun ebenfalls durch die Richtlinie offiziell zugelassen.
- Laut DIN EN 12195-2 ist das Verdrehen eines Zurrgurtes strikt verboten. Bei einer offenen Ladefäche und der Anwendung von Niederzurren kommt es beim Gurt zu einem Vibrieren und Pfeifen. Also dreht der eine oder andere diesen einmal um die eigene Achse, damit das Vibrieren und Pfeifen aufhört. Diese bisherige Grauzone ist nun ebenfalls klar zugelassen! Die Verdrehung darf allerdings nicht auf einer Kante stattfinden.
Was ist bisher bereits geregelt
Ablegekriterien sind bereits länger in der Richtlinie geregelt:
- Einschnitte oder Beschädigungen an der Webkante von mehr als 10 % in Summe der Gurtbandbreite
- Aufdehnung des Hakenmauls um mehr als 5 %
- Etikett muss lesbar und vorhanden sein
- Wie herum der Haken eingehangen werden muss, ist auch jetzt immer noch egal!
Das Ergebnis der Umfrage im letzten Jahr hat deutlich gemacht, dass sich viele Personenkreise dem Thema der Zurrmittel etwas aktiver zuwenden sollten. Das Update in Blatt 3.1 sollte nun für mehr Klarheiten sorgen.
17 Gedanken zu „Was ist bei Zurrmitteln erlaubt? Die finale Fassung der VDI 2700 Blatt 3.1 ist da“
Hallo zusammen, prima, dann kann ich meine Präsentationen dahingehend wieder auf den aktuellsten Stand bringen.
Vielen Dank für die Information.
Die drei obigen Punkte wurden in der Praxis doch schon immer so gemacht Otmar.
Hallo Armin,
ja klar, aber jetzt ist es zumindest offiziell. Ich kenne genug Fahrer, die eine Schadensstelle weggeschnitten haben. Und die Kopflashings in dieser Form sind bei mir in jeder Schulung mit dabei.
Danke für die Info
Sehr gerne, lieber Hans.
Super erklärt.
Danke für das Kompliment.
Sehr gut verständlich erklärt.
Viele Dank für die Blumen. Freut mich wenn es gefällt.
Vielen dank für die Information
Sehr gerne! Irgendwie müssen wir die Ladungssicherung ja erklären. 🙂
Klasse, Super beschrieben.
Vielen Dank für das Lob. Das freut mich und motiviert weiter zu machen.
Besten Dank.
Sehr gerne!
Vielen Dank für die Info
Mache ich wirklich gerne.