Oft lässt sich Ladung wegen ihrer Verpackung kaum sichern, etwa durch mangelhafte Verbindung mit der Palette oder anderen Ladungsträgern. Deshalb regelt eine neue DIN-Norm die Bildung formstabiler Ladeeinheiten. Unternehmen sollten sich diesem Thema frühzeitig widmen.
Immer wieder bekomme ich Anfragen zu Ladungssicherungs-Seminaren. Wenn dann zur Vorbereitung Bilder geschickt werden, muss ich oft sagen, dass die Probleme weniger in der Ladungssicherung als in der Verpackung liegen.
Denn immer wieder ist das Problem, dass die Ladung kaum zu sichern ist. Die Ware wird beispielsweise nicht richtig auf dem Ladungsträger, z.B. auf einer Palette, verbunden. Die Ladung rutscht bei einer Vollbremsung also nach vorne in Richtung Stirnwand, während die Paletten artig formschlüssig an Ort und Stelle bleiben.
Die europäische Kontrollverordnung
Die EU hat mit der Richtlinie 2014/47/EU eine Vorlage geliefert, die die Kontrollen in der EU ein wenig vereinheitlichen sollen. Umgangssprachlich sprechen wir dabei von der „technischen Unterwegskontrolle“. In dieser Richtlinie wird die Ladungssicherung in Artikel 14 geklärt und im Anhang die verschiedenen Mängelbewertungen geregelt. Dabei wird die Bewertung der Ladeeinheitenbildung in die Hände des Beamten gelegt. Gut, eigentlich ist das ja immer so.
Mit dieser Regelung gehen wir davon aus, dass in Zukunft die Bildung von formstabilen Ladeeinheiten deutlich in Kontrollen zunehmen wird. Wie hoch dazu das Bußgeld werden wird, ist aktuell noch nicht geklärt. Diese EU-Richtlinie wurde übrigens bereits am 16.03.2018 auch durch die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Damit hat sie in Deutschland ebenfalls Rechtskraft, auch wenn das noch nicht so sehr bekannt ist oder danach kontrolliert wird.
Dabei wollen wir aber auch nicht vergessen, dass das Handelsgesetzbuch (HGB) in seinen § 411 und 412 dies bereits seit einigen Jahren fordert – zum einen, dass die Ladung so übergeben wird, dass sie nicht beschädigt wird, aber auch dass sie gesichert werden kann.
Neue Norm regelt die Prüfung von Ladeeinheiten
Im September 2022 wurde für die Prüfung der sogenannten Transportstabilität eine neue DIN-Norm veröffentlicht. Dabei handelt es sich zunächst um deutsches Recht. In weiten Teilen der EU wird auf EUMOS verwiesen. Diese EUMOS ist offiziell in Deutschland keine anerkannte Regel der Technik und deren Anwendung damit nicht zugelassen. Nun gibt es aber auch hier eine entsprechende Regel.
Diese DIN 55415:2022 ist im September final und damit rechtsverbindlich erschienen. Was mich an der DIN 55415 stört, ist ihre Form, nämlich dass sie recht stark in Ingenieurssprache geschrieben ist. Ich würde mir bei solchen Richtlinien und Normen viel mehr „einfache“ Sprache wünschen. Inhaltlich hat das aber natürlich keinen Einfluss.
Prüfung der Ladeeinheit auf Stabilität
In dieser Norm wird gefordert, dass die Ladeinheiten auf ihre Stabilität geprüft werden. Diese Norm gilt dabei für alle Verkehrsträger. Egal ob Straße, Schiene oder Schiff.
Die Prüfungen können dabei mit einer dynamischen Laborprüfung, einer dynamischen Fahrprüfung nach DIN EN 12642 oder mit einer statischen Neigungsprüfung in Anlehnung an die DIN EN 12195-:2021 und DIN EN 12642 durchgeführt werden.
Die dynamische Laborprüfung kann dazu etwa auf einem fest installierten Schlitten durchgeführt werden. Die Fahrprüfung lässt die Kräfte in Fahrversuchen auf die Ladung wirken. Die statische Neigungsprüfung findet z.B. mittels Kippen der Ladungsträger statt. Die Details sind in der Norm geregelt.
Nach den Versuchen darf die Verformung oder Verschiebung nicht mehr als 4 cm betragen. Die Prüfung muss anschließend in dokumentierter Form nachgewiesen werden.
Die verschiedenen Kräfte, die auf die Ladung einwirken können, werden dabei in Transportstabilitätsklassen unterteilt.
Transportstabilitätsklassen
Die erfolgreichen Prüfungen werden im Anschluss je nach Krafteinwirkung in Transportstabilitätsklassen (TK) unterteilt.
Welche Kräfte/Wirkbeschleunigung müssen bzw. muss je nach TK geschafft werden:
TK 1 – größer als 1,0 g
TK 2 – 0,8 bis 1,0 g
TK 3 – 0,5 bis 0,8 g
TK 4 – 0,3 bis 0,5 g
TK 5 – 0,18 bis 0,3 g
0,18 g muss also jeder Ladungsträger mindestens schaffen.
Kennzeichnung der Ladeeinheiten
Wenn die Prüfung erfolgreich verlaufen ist, sollte der Ladungssträger auch entsprechend gekennzeichnet werden. Dabei sind die Transportstabilitätsklasse, die Wirkbeschleunigung und die Verformung in mm anzugeben – alles deutlich sichtbar auf mindestens einer Seite des Ladungsträgers. Die Kennzeichnung ist ebenfalls konkret in der DIN 55415 geregelt.
Fazit: Kontrollen werden zunehmen
Das Thema Ladeeinheiten wird in den kommenden Jahren insbesondere in Kontrollen massiv zunehmen. Daher sollte man sich des Themas zügig annehmen.
Dieser Artikel ist lediglich eine Übersicht zur DIN 55415. Bei Fragen im Detail zu den Prüfungen – oder falls Sie die Ladungsträger testen möchten – stehen wir gerne zur Verfügung.
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