Aufkleber „Geprüfte Ladungssicherung“ ist kein Zertifikat!

Es gibt immer mehr Auflieger oder Lkw, auf deren Hecktüren Aufkleber wie etwa „Geprüfte Ladungssicherung“ zu finden sind. Doch…

Geprüfte Ladungssicherung Code XL

… was bedeutet der Aufkleber „Geprüfte Ladungssicherung“?

Nichts – provokant ausgedrückt. Denn was steht in der Regel auf einem solchen Aufkleber? Dass der Auflieger ein geprüftes Zertifikat nach der Norm DIN EN 12642 Code XL hat. Das bedeutet, dass unter gewissen Voraussetzungen der Auflieger die Ladung aufnehmen kann. Das bedeutet nicht, dass keine Hilfsmittel zur Ladungssicherung nötig sind. Diese Norm regelt z.B., welchen Kräften der Fahrzeugaufbau standhalten muss, um ihr zu entsprechen.

Wichtig ist, dass jeder Fahrer, der einen Auflieger/Aufbau nach Code XL lenkt, auch ein entsprechendes Zertifikat mitführt. Denn damit kann er schnell und unkompliziert – auch in einer Kontrolle – nachweisen, was der Auflieger kann. An der Rampe kann der Fahrer bei der Beladung viel erzählen, was sein Auflieger angeblich alles schaffe. Es ersetzt aber nicht den Blick in das Zertifikat. Denn als Verlader sind Sie ebenfalls in der Verantwortung zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung.

Was steht in einem solchem Zertifikat?

Das Thema Ladungssicherung ist bei solchen „Aufbauzertifikaten“ nach Code XL großgeschrieben. Es wird beschrieben, wieviel Kraft die Wände aufnehmen können. Das bedeutet, dass die Stirnwand 50 %, die Seitenwand 40 % und Türen 30 % der zulässigen Zuladung aufnehmen müssen. In der Ladungssicherung wird von Dekanewton (daN) gesprochen. Ein daN entspricht dabei in etwa einem uns bekannten Kilogramm. In den Zertifikaten wird daher u.a. angegeben, wie die Seiten welche Kräfte aufnehmen können. In der Getränkeindustrie wird z.B. darauf geachtet, dass möglichst wenig Einstecklatten genutzt werden müssen. Und ja, es gibt tatsächlich Nachweise, in denen geschrieben steht, dass die Seite mehr als 10.000 daN hält, ohne dass eine Verlattung eingehängt werden muss.

Vorsicht beim Beladen!

Sollten Sie als verantwortlicher Verlader (das können Beladeaufsichten, Schichtleiter, Transportleiter etc. sein) blind auf die Aussagen des Fahrers vertrauen, stecken Sie in der Falle. Denn sollte der Auflieger ohne Hilfsmittel beladen werden, obwohl das Zertifikat dieses verlangt, dann sind Sie mit in der Haftung. Das bedeutet, dass neben dem Bußgeld auch ein „Punkt in Flensburg“ für jedes Verfahren ausgesprochen wird. Blindes Vertrauen ist in der Ladungssicherung nicht angebracht. Es muss kontrolliert werden, was in dem Nachweis gefordert wird. Und um der eigenen Verantwortung gerecht zu werden, sollte die Kontrolle auch dokumentiert werden.

Aufbauhersteller und Zertifizierer wissen nicht, was transportiert wird

Die Hersteller der Aufbauten oder Auflieger wissen genauso wenig, was nach dem Kauf transportiert wird, wie es ein LKW-Verleiher weiß. Wie soll der also ein „Allround-Zertifikat“ erstellen? Das ist nicht möglich. Denn vielleicht kann der Auflieger Getränkepaletten aufnehmen ohne weitere Hilfsmittel, wenn er voll von vorne bis hinten und zu den Seiten ist. Was aber, wenn eine Maschine aufgeladen wird, die mitten auf der Ladefläche steht und den Auflieger nicht mal ansatzweise ausfüllt?

Also, was bedeutet der Aufkleber?

Der Aufkleber sagt, dass der Auflieger oder der Fahrzeugaufbau gemäß der Norm geprüft wurde. Das muss allerdings per Zertifikat trotzdem vor dem Beladen nachgewiesen werden. Er besagt nicht, dass keine Ladungssicherungshilfsmittel für die Ladungen benötigt werden. Daher bleibt es dabei, die Beladung, die Lastverteilung und die ausreichende Ladungssicherung immer zu prüfen. Alles ist weiterhin davon abhängig, welche Güter transportiert werden!

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Warum Ladungssicherung so wichtig ist

Ladungssicherung ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein essenzieller Bestandteil der Verkehrssicherheit. Eine sachgemäße Sicherung minimiert das Risiko von Unfällen, schützt sowohl die transportierten Güter als auch andere Verkehrsteilnehmer und sorgt dafür, dass der Transport effizient und unproblematisch abläuft.

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11 Gedanken zu „Aufkleber „Geprüfte Ladungssicherung“ ist kein Zertifikat!

  1. Moin. In den Zertifikaten steht sehr genau beschrieben, ob und wie viele Einsteckbretter pro Rungenfeld zu nutzen sind und wie diese auszusehen haben. Grundsätzlich muss bei Code XL immer gegurtet werden, es sei denn, dass ZUSÄTZLICH zu XL noch andere Parameter erfüllt werden. Meistens geht es dann dabei um Getränke, die-wie schon beschrieben-auf Paletten mindestens 2,40 m breit und auch von vorne nach hinten formschlüssig geladen werden müssen. Und wenn ALLE Anforderungen des Zertifikats erfüllt sind-und nur dann-kann auf zusätzliche Ladungssicherungshilfsmittel, wie z. B. Gurte, verzichtet werden. Spannendes Thema, da viele Fahrer immer wieder raushauen: Ich hab ein Zerrifikat-ich muss hier nichts sichern…🙈. Also bitte-wie auch schon bestens erwähnt-immer das Zertifikat zeigen lassen.

  2. Hallo,
    Muss ein Fahre einstecklatten verwenden wenn es ein notmaler trailer mit plane ist? Oder wenn der verlader darauf hinweist das diese verwendet werden sollten?

    1. Es ist tatsächlich so, dass er „normale“ Auflieger mit Einsteckbrettern ausgestattet sein muss. Wieviele, das müsste in der Bedienungsanleitung stehen. Bei Code XL gibt es dazu ein paar Auflieger die auch ohne Einsteckbretter arbeiten können. Das ist dann allerings im Zertifikat zu finden.

  3. Hallo
    Muss der Belader bzw. Der Verlademeister das Zertifikat kontrollieren? Oder kann auch der Pförtner eines Logistikzentrums der eigentlich nichts mit der Beladung zu tun hat, sich das Zertifikat vorlegen lassen?

    1. Hallo und guten Tag,

      danke für die Anfrage.
      Die Kontrolle darf ruhig der Pförtner des Unternehmens machen. Er muss vorher unterwiesen werden, wie die Kontrolle stattzufinden hat und auf welche Dinge er achten muss. Das Unternehmen sollte dann eindringlich hin und wieder mal schauen, ob die beauftragte Person (der Pförtner) das auch ordnungsgemäß macht.
      Bei Fragen einfach wieder melden.

      Lieben Gruß
      Michael Girbes

      1. Danke für die Antwort.

        Zitat: Blindes Vertrauen ist in der Ladungssicherung nicht angebracht. Es muss kontrolliert werden, was in dem Nachweis gefordert wird. Und um der eigenen Verantwortung gerecht zu werden, sollte die Kontrolle auch dokumentiert werden.

        Wenn der Pförtner das Zertifikat kontolliert und der LKW in die Verladung frei gibt. Aber der Verlader das Zertifikat selber nicht mehr sichtet. Weiß die Verladung nicht was genau verlangt wird. Es muss von dem Pförtner also eine Info kommen was genau gefordert wird?

    1. Guten Morgen,

      Danke für die Anfrage.
      Es gibt kein Gesetz, das sagt, dass dieses Zertifikat mitgeführt werden muss!
      Aber, wenn Sie es in der Kontrolle nicht vorlegen können, dann unterstellt der Beamte, dass dies keine ausreichender Aufbau ist. Sie sind in der Beweispflicht. Das gleiche an der Beladestelle. Wenn Sie nicht nachweisen können, was der Aufbau kann, muss der Belader von der schlechtesten Möglichkeit ausgehen und Sie müssen mehr andere Hilfsmittel, wie bspw. Gurte verwenden!

      Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort etwas weiterhelfen konnte.

      Sicheren Gruß
      Michael Girbes

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