Was ist eigentlich richtiger Formschluss bzw. formschlüssige Ladungssicherung? Wie groß dürfen Lücken maximal sein? Fragen, die immer wieder in den Seminaren und Projekten aufkommen. Hier kommt die Auflösung.
Vor wenigen Wochen haben wir eine Umfrage mit drei Fragen gestartet: Was ist Formschluss, wie groß dürfen Lücken sein und wo ist die formschlüssige Ladungssicherung konkret geregelt? Mehr als 70 Teilnehmer haben bis heute an der Umfrage teilgenommen.
Das Ergebnis ist wie die Fragen und Antworten in den Projekten auch: kunterbunt, aber leider nicht konkret!
Die erste Frage, was eigentlich Formschluss ist, wurde stellenweise ziemlich falsch beantwortet. 32 Teilnehmer haben geantwortet, dass die Ladung keine Lücken haben dürfe. Vier haben „mit Niederzurren“ geantwortet – das ist allerdings die kraftschlüssige Art der Ladungssicherung, da hier als einzige Sicherungsmethode volle Kraft in die Zurrmittel „geknallt“ wird. Niederzurren war also die falscheste aller Antwortmöglichkeiten.
Beim Diagonalzurren scheiden sich die Geister der Experten. Die einen sagen: Ja, es ist auch eine Art des Formschlusses – während andere sagen, dass es eine eigene Art der Sicherung, als Direktzurrung, sei. In den Richtlinien ist es aber relativ konkret als formschlüssige Ladungssicherung zu definieren.
Richtige Antworten bei dieser Fragen wären zum einen, dass die Ladung an der Stirnwand abgestellt werden soll, dass geringe Lücken zulässig sind und das Diagonalzurren auch Formschluss ist.
Was Formschluss bei Ladungssicherung bedeutet
Die zweite Frage war, ob Lücken existieren dürfen und wie groß sie maximal sein dürfen. Hier hat es viele unterschiedliche Antworten und eine sehr breite Streuung gegeben. Doch was ist die richtige Antwort?
Wie oben geschrieben sind Lücken zulässig. Aber wie groß diese sein dürfen, ist nicht konkret geregelt. Es steht nirgendwo, wie groß eine Lücke konkret sein darf.
Beispielsweise steht in der Regel in den meisten ➡ Zertifikaten zu Fahrzeugen nach EN 12642 Code XL, dass bei Betrachtung der Fahrzeugseite etwa 5 cm an Lücken und gegen die Fahrtrichtung sowie nach hinten zum Fahrzeugheck 15 cm als Formschluss gelten – das ist also eine Art Regularium zu dem Thema. Hier sollten die Fahrzeugführer die Zertifikate mitführen. Da es Herstellerangaben sind, muss der Kontrollbeamte das zwar akzeptieren, aber es hat keinen gesetzlichen Charakter.
Einen weiteren Hinweis, auf den allerdings nicht jeder Zugriff hat, findet man im Handbuch der Kontrollbehörden. Da wird von 5 cm je Lücke und nicht mehr als 15 cm in die jeweilige Richtung in Summe gesprochen. Das ist allerdings ebenfalls kein Regelwerk, auf die sich die Anwender berufen können. Dieses Handbuch dient als Leitfaden für die Kontrollmitarbeitenden.
Wie groß dürfen Lücken beim Formschluss sein?
Man spricht von 3 bis 5 cm je Lücke maximal – und damit dürfte man sicher unterwegs sein. Ohne diese Lücken wäre ein Verladen von Paletten o.a. kaum möglich. Man bekommt die Ware weder rein- noch rausgeschoben. Die immer wieder auftretende Faustregel „Handbreit“ bezieht sich auf die Handballenbreite, also etwa 3 bis 5 cm breit.
Hier haben also etwa 25 der Antwortenden die Frage richtig beantwortet.
Wo ist der Formschluss für Ladungssicherung konkret geregelt?
Die dritte Frage nach den diesbezüglichen Regelwerken wurde kunterbunt unterschiedlich beantwortet. Auch wenn die meisten Antworten mit VDI 2700 oder EN 12195 dem Ganzen am nächsten kommen, so ist der Formschluss nirgendwo konkret geregelt. Lücken sind bis zu einem geringen Maß zulässig, aber was ist ein geringes Maß? Hier bleibt es bei der Faustregel von drei bis fünf Zentimetern.
Fazit
Als Fazit lässt sich sagen, dass die Lücken bei der formschlüssigen Art der Ladungssicherung nicht konkret geregelt sind. Wenn die Lücken 3 bis 5 cm nicht überschreiten, ist die Ladung damit allerdings noch immer im Formschluss zu bewerten.
Übrigens: Geballtes Wissen zu Ladungssicherung erfahren die Teilnehmenden unserer Seminare. Schauen Sie hier in den ➡ Überblick zu unseren aktuellen Lasi-Schulungen – und die Termine der Seminare, die in diesem Jahr noch folgen. Auch zu den Themen Gefahrgut, Qualitätsmanagement, Verkehrsleiter etc. gibt es regelmäßig spannende Weiterbildungsangebote.